Bonner Nordbrücke – Antworten der Autobahn GmbH

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hendrik Streeck hat in einer gut besuchten Bürgerrunde mit rund 90 Bürgerinnen und Bürgern in Bonn-Beuel über den aktuellen Sachstand zur Bonner Nordbrücke informiert. Anlass war ein Antwortschreiben der Autobahn GmbH des Bundes auf einen von Streeck eingereichten Fragenkatalog zur geplanten Sperrung der Bonner Nordbrücke für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen.

Darüber hinaus berichtete Streeck von einem persönlichen Gespräch mit Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder, der ihm zugesichert habe, dass Planung und Neubau der Nordbrücke für das Bundesverkehrsministerium höchste Priorität besitzen.

Im Gespräch thematisierten Schnieder und Streeck zudem die aktuellen links- und rechtsrheinischen Bahnbaumaßnahmen, die bereits jetzt zu erheblichen Einschränkungen im Schienenverkehr führen. Streeck machte dabei deutlich, dass eine verlässliche Verkehrs- und Erreichbarkeitsinfrastruktur für die Bundesstadt Bonn – insbesondere als Wirtschaftsstandort und Sitz zahlreicher UN-Einrichtungen – von zentraler Bedeutung ist.

Im Folgenden veröffentlicht Streeck die von ihm gestellten Originalfragen sowie die vollständigen und unveränderten Antworten der Autobahn GmbH des Bundes:

  1. Welche konkreten Gründe machen eine Sperrung der Nordbrücke für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen ab Januar 2026 zwingend erforderlich?
    • „Da die linksrheinische Vorlandbrücke als Teil der Rheinbrücke Bonn-Nord infolge jahrzehntelanger, intensiver Beanspruchung nicht mehr über ausreichende Tragreserven für den Schwerlastverkehr verfügt, muss eine Sperrung für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen vorgenommen werden. Dies ist eine notwendige Sicherheitsmaßnahme, die auf aktuellen Untersuchungen zur Tragfähigkeit des Bauwerks beruht. Die Brücke weist rechnerische Defizite und konstruktive Mängel auf, insbesondere bei der Tragfähigkeit in Bezug auf Querkraft und Torsion, den Koppelfugen sowie der indirekten Lagerung im Bereich der Auflagerquerträger. Materialuntersuchungen zeigen eine hohe Betonfestigkeit, jedoch teils erhebliche Chloridbelastungen sowie angegriffene Bewehrung mit Querschnittsverlusten; der Spannstahl ist bislang nicht betroffen. Bei Sonderprüfungen wurde in einem Feld ein Riss in der Bodenplatte detektiert. Dieser Bereich wurde daher intensiv untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass ein Zulagespannglied in der Bodenplatte spannungsfrei ist und ein weiteres Spannglied eine verminderte Spannkraft aufweist. In dem Feld liegt zudem eine erhebliche Chloridbelastung vor und die obere Bewehrung der Bodenplatte weist ebenfalls Querschnittsverluste auf. In den folgenden Sonderprüfungen wurde eine Erweiterung des Rissbildes beobachtet. Die Bewertung dieser Entwicklung führte zu der Entscheidung, dass zur Sicherung des Bauwerks die ermüdungsrelevanten Belastungen reduziert, werden müssen.“
  2. Seit wann liegen diese Befunde vor?
    • „Nachrechnungen, begleitende Materialuntersuchungen und Sonderprüfungen werden an dem Bauwerk schon seit längerer Zeit durchgeführt. Die daraus resultierenden Defizite sind daher auch schon länger bekannt und es wurde mit entsprechenden Einschränkungen für den genehmigungspflichtigen Schwerverkehr reagiert. Neu sind die konkrete Schadensentwicklung in einem Feld sowie die Veränderung des Rissbildes.“
  3. Wie engmaschig fanden bislang Prüfungen und Untersuchungen zur Traglast der Brücke statt?
    • „Alle Autobahnbrücken werden grundsätzlich im Rahmen einer Bauwerksprüfung alle drei Jahre von Experten der Autobahn GmbH nach dem geltenden Regelwerk überprüft. Die Überprüfungen erfolgen dabei im Wechsel zwischen einer kleinen und großen Bauwerksprüfung. Seit 2017 wurden zusätzlich ca. halbjährliche Sonderprüfungen (inzwischen insgesamt 15 Sonderprüfungen) durchgeführt. Die Rissentwicklung wird aktuell alle 2 Monate kontrolliert. Ein digitales Monitoring wird derzeit erarbeitet.“
  4. Warum wird die Brücke erst ab Mitte Januar und nicht unmittelbar nach Feststellung des Befunds gesperrt?
    • „Die vorliegenden Defizite, das konkrete Schadensbild und die Schadensentwicklung erfordern eine Reduzierung der ermüdungsrelevanten Lasten, um das Bauwerk bis zum Ersatzneubau für den Verkehr < 7,5t weiterhin nutzen zu können. Es ist aktuell kein Schadensbild, bei dem wie bei der Rheinbrücke Leverkusen oder der Talbrücke Rahmede zwingend eine sofortige Entlastung erforderlich ist. Dennoch ist eine zügige Umsetzung erforderlich, um eine weitere Schadensentwicklung zu verhindern.“
  5. Wann und wie und durch wen wurde die Bevölkerung zuerst über die kommende Sperrung informiert?
    • „Am Donnerstag, 11. Dezember 2025, wurden die Stadt Bonn (in Person von Oberbürgermeister Guido Déus), die politischen Akteure im Raum Bonn, das Bundesverkehrsministerium, die Vertreter des Dialogforums „Bonnbewegt“ sowie die Medien per Pressemitteilung über die kommende Sperrung informiert.“
  6. Wie ist das Monitoring aktuell organisiert? Welche Prüfarten oder Sonderprüfungen werden genutzt, und in welchen Abständen werden Zustand und Tragreserven überprüft und bewertet?
    • „Siehe Antwort zu Frage 3.“
  7. Gibt es definierte Schwellenwerte oder Trigger, bei deren Erreichen weitere Maßnahmen erforderlich werden könnten, etwa zusätzliche Ablastungen, Änderungen der Verkehrsführung oder weitergehende Sperrungen?
    • „Bei einer weiteren Schadensentwicklung an dem kritischen Rissbild oder bei zusätzlichen Schadensbildern, die mit den rechnerischen Defiziten des Bauwerks korrespondieren, werden zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Derzeit wird ein digitales Monitoring geplant. In dem Zuge werden Alarmwerte und entsprechende Maßnahmen festgelegt.“
  8. Wie würde in diesem Fall darüber informiert werden?
    • „Hier würde wie bei Frage 5 vorgegangen werden.“
  9. Besteht das Risiko weiterer Maßnahmen bis hin zu einer vollständigen Sperrung der Nordbrücke?
    • „Um eine dauerhafte Sperrung des Bauwerks zu vermeiden, wird aktuell die erforderliche Maßnahme – ein Fahrverbot für LKW ab 7,5 Tonnen – eingeleitet. Zudem bereitet die Autobahn GmbH des Bundes Konzepte vor, für den Fall, dass im Rahmen von Brückenprüfungen weitere Schäden festgestellt werden, die eine Sperrung erforderlich machen.“
  10. Gilt die Sperrung für alle Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen, einschließlich Busse oder kommunaler Fahrzeuge, oder ausschließlich für Lastkraftwagen?
    • „Die Sperrung gilt für alle Fahrzeuge schwerer 7,5t. Davon ausgenommen sind Einsatzfahrten der sicherheitsrelevanten Organisationen, wie des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des Betriebsdienstes sowie des Katastrophenschutzes. Zudem gibt es bis Ende des Schuljahres 2025/26 eine temporäre Ausnahmegenehmigung für den Schulbusverkehr. Diese notwendige Sicherheitsmaßnahme folgt mehreren gutachterlichen Empfehlungen, die auf aktuellen Untersuchungen zur Tragfähigkeit des Bauwerks beruht.“
  11. Sind eng begrenzte Ausnahmen vorgesehen, beispielsweise für Rettungsdienste, Feuerwehr oder den Katastrophenschutz?
    • „Diese Gruppen sollen die Bonner Nordbrücke weiter passieren dürfen.“
  12. Welche Umleitungsrouten sind für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen vorgesehen?
    • „Für Fernverkehr sind großräumige Verkehrslenkungen über die dynamischen Anzeigetafeln vorgesehen. Für regionalen und kommunalen Verkehr stehen die A562, die innerstädtische Kennedybrücke und die Rheinbrücke Rodenkirchen zur Verfügung.“
  13. Liegen Prognosen oder Verkehrsmodelle zu den erwartbaren Verlagerungen auf andere Rheinquerungen und Hauptachsen vor? Wenn ja, wie sehen diese aus?
    • „Aus dem aktuellen Projekt StrAB (Erarbeitung von Strategiepapieren für 12 Autobahnbrücken im Rheinland) liegt ein Verkehrsmodell mit Umlegung im Fall einer Sperrung des Schwerverkehrs beim Auftragnehmer vor. Mit Fertigstellung des Entwurfes des Strategiepapieres für die Bonner Nordbrücke in den kommenden Tagen werden uns modellbasierte Schätzungen über die Verkehrsverlagerungen auf die umliegenden Brücken bekannt sein. Aufgrund der Verkehrszusammensetzung und des doch überwiegenden regionalen und überregionalen Schwerverkehrs ist die größte Zunahme auf der Rodenkirchener Brücke zu erwarten.“
  14. Welche Maßnahmen sind geplant, um Schleichverkehr und zusätzliche Belastungen in betroffenen Stadtteilen zu minimieren?
    • „Im Rahmen der baulastträgerübergreifenden Maßnahmen- und Strategieabstimmung im Projekt StrAB werden erste derartige Maßnahmen benannt, die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung muss dann noch erfolgen.“
  15. Wie ist die Abstimmung mit der Stadt Bonn, dem Rhein Sieg Kreis sowie den zuständigen Verkehrsbehörden organisiert?
    • „Am 19. Januar hat eine Verkehrsbesprechung stattgefunden. Weitere Termine folgen. Die nächste Veranstaltung ist für den 5. Februar geplant. Die Einladung erfolgt durch die Autobahn GmbH.“
  16. Wie wird die Sperrung konkret durchgesetzt?
    • „In einem ersten Schritt wird nun am 9. Februar 2026 die stationäre Beschilderung angepasst. Parallel werden weitere verkehrliche Maßnahmen erarbeitet, um Verstöße gegen das Überfahrungsverbot zu ahnden. Geprüft werden verschiedene Optionen, u.a. eine Weigh-in-Motion-Anlage mit Ausleitung und ein Silhouetten-Blitzer, der wie am Bauwerk A4 Eifeltor auch für die Bonner-Nordbrücke (BAB 565) eine Option darstellt.“
  17. Ist die Sperrung befristet oder auf unbestimmte Zeit vorgesehen?
    • „Aktuell suchen externe und interne Brückenfachleute nach technischen Lösungen, um das hochkomplexe Bauwerk der linksrheinischen Vorlandbrücke zu verstärken. Ob dies möglich ist, ist aber noch offen. Stand heute muss deshalb damit gerechnet werden, dass das Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen bis zum Neubau bestehen bleiben könnte.“
  18. Welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, um die Sperrung wieder aufzuheben?
    • „Aktuell suchen externe und interne Brückenfachleute nach technischen Lösungen, um das hochkomplexe Bauwerk der linksrheinischen Vorlandbrücke zu verstärken. Ob dies möglich ist, ist aber noch offen. Stand heute muss deshalb damit gerechnet werden, dass das Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen bis zum Neubau bestehen bleiben könnte.“
  19. Welche Folgen erwartet die Autobahn GmbH für Logistik-, Speditions- und Gewerbebetriebe in Bonn und der Region?
    • „In Teilen können in StrAB derartige Erkenntnisse benannt und diskutiert werden, und daraufhin Maßnahmen gesucht und abgestimmt werden. Dies kann allerdings erst in einigen Wochen geschehen. Ein entsprechender Projekt-Workshop ist geplant. Die Verkehrszentrale Leverkusen prüft zurzeit zusammen mit der Autobahn GmbH des Bundes, wann eine entsprechende Veranstaltung stattfinden kann.“
  20. Wie werden die Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr bewertet, insbesondere auf stark frequentierte Linien wie den Flughafenbus SB60?
    • „Im Verkehrsmodell im Rahmen des StrAB-Projektes wurde der ÖV nicht modelliert, allerdings werden die Auswirkungen für den ÖV diskutiert und auch Maßnahmenvorschläge für ÖV und SEV erarbeitet. Diese müssen dann verkehrsträgerübergreifend abgestimmt werden. Ein entsprechender Projekt-Workshop ist geplant. Die Verkehrszentrale Leverkusen prüft zurzeit zusammen mit der Autobahn GmbH des Bundes, wann eine entsprechende Veranstaltung stattfinden kann.“
  21. Wie stellt sich der aktuelle Zeit- und Maßnahmenplan für eine langfristige Lösung dar?
    • „Die Frage lässt sich aktuell nicht konkret beantworten. Es ist abhängig davon, ob externe und interne Brückenfachleute technischen Lösungen finden, um das hochkomplexe Bauwerk der linksrheinischen Vorlandbrücke zu verstärken. Ob dies möglich ist, ist aber noch offen.“
  22. Wie weit ist die Planung für einen Ersatzneubau der Nordbrücke?
    • „Die Planung des Ersatzneubaus der Rheinbrücke Bonn-Nord wird von der Autobahn GmbH bereits forciert fortgesetzt. Die Brücke ist Bestandteil des Streckenabschnitts Autobahnkreuz Bonn-Nord bis Anschlussstelle Bonn-Beuel, für den im Bedarfsplan eine Erweiterung auf sechs Fahrstreifen vorgesehen ist. Diese Maßnahme stellt die Leistungsfähigkeit der Verbindung langfristig sicher, reduziert Staus und verbessert die Mobilität im Bonner Raum. Dabei werden alle planerischen Möglichkeiten genutzt, um die Auswirkungen auf die angrenzende Wohnbebauung so gering wie möglich zu halten. Derzeit befinden wir uns in der Phase zur Variantenuntersuchung, die im Frühjahr spätestens abgeschlossen sein soll.“
  23. Welche konkreten Beschleunigungshebel werden seitens der Autobahn GmbH hierfür als erforderlich angesehen?
    • „Die Planung des Ersatzneubaus wird schnellstmöglich und unter Ausschöpfung aller rechtlich und technisch möglichen Beschleunigungsmaßnahmen erfolgen. Zudem ist für das Vorhaben ein verkürzter Klageweg nach §17e FStrG vorgesehen. Aufgrund der erheblichen Eingriffe in die Umgebung, der notwendigen Umweltprüfungen (angrenzendes FFH-Gebiet) und der Betroffenheiten (bis zu 90 Wohneinheiten) ist leider davon auszugehen, dass die Maßnahme nicht unter die Ausnahme nach § 17 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Fernstraßengesetz fällt und ein Planfeststellungsverfahren erforderlich wird. Gleichwohl wird die Autobahn GmbH alle Optionen nutzen, um das Verfahren zu straffen und vorgezogene Maßnahmen zu ermöglichen. Das Ziel ist klar: Die Einschränkungen für die Region so gering wie möglich zu halten, die Bauzeit zu verkürzen, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Leistungsfähigkeit dieser wichtigen Verbindung wieder dauerhaft herzustellen.“